Ein Unternehmen ist so gesund wie seine Mitarbeiter. Daher: Gesundheitsprävention als indirekte Entlohnung (Sondergratifikation) für Ihre Mitarbeiter

 

Seit dem Jahr 2009 gibt es eine neue Rechtsprechung bezüglich Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz:

 

Im Jahressteuergesetzt 2009 ist neu festgesetzt worden, dass es dem Arbeitgeber ermöflich wird, für seine Mitarbeiter Gesundheitsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Mit § 3 Nr. 34 EStG-E ist die Einführung einer neuen Steuerbefreiung geplant. Nach deren Wortlaut sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn getätigte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 € steuerfrei. Hierdurch soll die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter gestärkt werden.

 

Zu dieser Fördermöglichkeit zählen:

  • Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes z. B. Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
  • Betriebliche Gesundheitsförderung wie z. B. Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats

 

Hierfür mache ich Ihnen gerne folgende Angebote:

  • Mobile Massage am Arbeitsplatz
  • Rückenschule mit Muskelaufbautraining der haltungsbedingt geschwächten Muskulatur und Dehnung der verkürzten Muskulatur

 

Ein Arbeitgeber, der sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzt, kann so auch positiv auf die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter einwirken und die Motivation am Arbeitsplatz steigern.